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Eu-Kommission genehmigt neues Vertriebs- und Kundendienstsystem von Porsche.

Die Porsche AG hat sich in Brüssel mit ihren Vorstellungen für eine GVO-Sonderbehandlung nur eingeschränkt durchsetzen können. Trotz einiger spezieller Regelungen ist der Sportwagenbauer mit seiner wichtigsten Forderung, Verkauf und Service auch künftig als Einheit betrachten zu wollen, gescheitert. Porsche wird seine Fahrzeuge zwar auch in Zukunft über ein selektives Vertriebsnetz vertreiben. Im Service muss der Hersteller allerdings künftig freie Werkstätten akzeptieren, sofern diese entsprechende Zulassungskriterien und Standards erfüllen. Wettbewerbskommissar Mario Monti hatte zuletzt immer wieder betont, bei der Trennung von Vertrieb und Service auch im Falle Porsches keine Ausnahme zu dulden.

Porsche muss freie Werkstätten zulassen

Die Händler dürfen nach EU-Angaben allerdings auch freie Werkstätten mit dem Reparatur- und Wartungsdienst beauftragen. Doch auch die Anforderungen für die Werkstätten hat die Kommission mit dem Porsche Konzern festgelegt. "Die Qualitätsstandards sind hoch". Um als offizielles Porsche-Kundendienstzentrum zugelassen zu werden, dürfen die Werkstätten keine Sportfahrzeuge oder Sportgeländewagen (SUV) konkurrierender Marken wie Aston Martin, Audi, BMW, Jaguar, Lamborghini, Land Rover, Mercedes oder Volkswagen (Touareg) verkaufen, teilte die EU-Kommission heute in einer Stellungnahme mit. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass lediglich bis zu acht Prozent der europäischen Autohändler, Werkstätten anderer Marken und freier Werkstätten von dieser Regel betroffen wären. "Unter diesen Voraussetzungen hält die Kommission dieses Wettbewerbsverbot nicht für eine spürbare Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für die Reparatur von Porsche-Fahrzeugen".

Keine Niederlassungsfreiheit ab 2005

Laut Porsche dürfen die Fahrzeuge des Unternehmens künftig "ausschließlich in  separaten Showrooms und durch spezielles Porsche-Verkaufspersonal" verkauft werden. Außerdem bedürfe die Gründung von weiteren Verkaufsniederlassungen durch Porsche-Händler an anderen als den vertraglich vereinbarten Standorten der Zustimmung des Herstellers. "Das Unternehmen behält damit auch nach Wegfall des Lokalisierungsgebots im Oktober 2005 die Kontrolle sowohl über die Anzahl als auch über die geographische Verteilung seiner Händlerbetriebe", kommentierte Porsche diesen für Kenner des Automarktes überraschenden Verhandlungserfolg.

Porsche bestätigte in einer ersten Stellungnahme, dass die Porsche-Zentren voraussichtlich bis Anfang August neue Verträge erhalten werden. Negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der 85 deutschen und 220 europäischen Handelspartner befürchte Porsche nicht. Letztlich werde es nicht viele freie Werkstätten geben, die sich tatsächlich autorisieren lassen, denn die finanziellen und personellen Anforderungen sind nicht unerheblich. Die gegenwärtige Anzahl der Bewerber für einen Servicevertrag hält sich in Grenzen.

"Mit dieser Regelung können wir zufrieden sein", kommentierte Wendelin Wiedeking, Vorstandsvorsitzender der Porsche AG, die Einigung. "Dass wir auch in Zukunft unsere Fahrzeuge über ein selektives Händlernetz mit unverwechselbarem Markenauftritt vertreiben können, ist für uns als Nischenhersteller von großer Bedeutung", sagte er. .

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